Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Dingolfing-Landau.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Landkreis Dingolfing-Landau

Im Landkreis Landkreis Dingolfing-Landau erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt Dingolfing-Landau.


Landratsamt Dingolfing-Landau
http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/2777455696?plz=84130&behoerde=08109071440&gemeinde=960080007670

Landratsamt Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Telefon: 08731/87-0
Fax: 08731/87-100
E-Mail: info@landkreis-dingolfing-landau.de

Wichtige Informationen zur Beantragung im Landkreis Dingolfing-Landau

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung im Landkreis Dingolfing-Landau

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Landkreis Dingolfing-Landau

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Landkreis Dingolfing-Landau

Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr
Montag, Dienstag & Donnerstag außerdem von 13.30 – 16.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Landkreis Dingolfing-Landau

Nicht verfügbar.

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