Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Cham.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Cham

Im Landkreis Cham erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Landratsamt Cham
http://www.landkreis-cham.de/Buerger-Service/Geschaeftsverteilung.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid=cfb870b9-9192-4a44-83ba-06eb5f7a0f35

Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rachelstraße 6
93413 Cham
Telefon: 09971 78-216
Telefax: 09971 845-216
E-Mail: ordnungsamt@lra.landkreis-cham.de

Ansprechpartner
Herr Burger
Telefon: 09971 78-236
Telefax: 09971 845-236

Frau Gruber
Telefon: 09971 78-235
Telefax: 09971 845-235

Wichtige Informationen zur Beantragung im Landkreis Cham

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung im Landkreis Cham

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Landkreis Cham

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Landkreis Cham

Montag bis Donnerstag von 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren sie einen Termin.

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Landkreis Cham

Nicht Verfügbar.

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