Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Landkreis Bad Kissingen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Landkreis Bad Kissingen

Im Landkreis Bad Kissingen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung.


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://www.landkreis-badkissingen.de/buerger-politik/buergerservice/fachbereiche/sicherheit-und/waffen/index.html

Herr Burkard Weber
Obere Marktstraße 6
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 801-3190
Telefax: 0971 801-773190
E-Mail: burkard.weber@kg.de

Wichtige Informationen zur Beantragung im Landkreis Bad Kissingen

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung im Landkreis Bad Kissingen

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Landkreis Bad Kissingen

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Landkreis Bad Kissingen

Montag bis Dienstag von 08.00 – 12.00 Uhr
Montag außerdem von 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag außerdem von 14.00 – 17.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Landkreis Bad Kissingen

Nicht verfügbar.

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