Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Ordnungsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.


Ordnungsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
http://www.landratsamt-pirna.de/ordnungsamt-waffen.html
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon 03501 515-4210
Telefax 03501 515-8-4212
E-Mail waffeundjagd@landratsamt-pirna.de

Voraussetzungen für die Beantragung im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzebirge

Mo, Fr: 08:00 – 12:00
Di, Do: 08:00 – 12:00 13:00 – 18:00
Mi: geschlossen

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

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