Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Kreis Nordsachsen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Kreis Nordsachsen

Im Kreis Nordsachsen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Kreisverwaltung Nordsachsen.


Kreisverwaltung Nordsachsen
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/behoerden.do?action=showdetail&modul=BH&id=15445!24663
Schlossstraße 27
04860 Torgau
Telefon +49 3421 758-0
Telefax +49 3421 758-1310
E-Mail info@lra-nordsachsen.de

Voraussetzungen für die Beantragung im Kreis Nordsachsen

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Kreis Nordsachsen

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 135€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Kreis Nordsachsen

Di: 08:30 – 12:00 13:00 – 19:00
Do: 08:30 – 12:00 13:00 – 16:00
Fr: 08:30 – 12:00

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Kreis Nordsachsen

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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