Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Kreis Bad Kreuznach.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Kreis Bad Kreuznach

Im Kreis Bad Kreuznach erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem 3.Amt-Sicherheit,Ordnung und Verkehr der Kreisverwaltung Bad Kreuznach.


Amt 3:Sicherheit, Ordnung und Verkehr
http://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/aemter/amt-3-sicherheit-ordnung-und-verkehr/
Industriestraße 36
55543 Bad Kreuznach
Telefon 0671 803-0
Telefax 0671 803-1249
E-Mail post@kreis-badkreuznach.de

Voraussetzungen für die Beantragung im Kreis Bad Kreuznach

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG

Kosten für die Beantragung im Kreis Bad Kreuznach

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 120€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Kreis Bad Kreuznach

Mo + Di von 08.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 (nachmittags nur nach Terminabsprache)
Mi von 08.00 – 12.00 (nachmittags geschlossen)
Do von 08.00 – 12.00 und 14:00 – 18.00
Fr von 08.00 – 12.00

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Kreis Bad Kreuznach

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Antrag auf Erlaubnis nach dem Waffengesetz

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