Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Kiel.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Kiel

In Kiel erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Bürger- und Ordnungsamt.


Stadt Kiel
Bürger- und Ordnungsamt Kiel
https://www.kiel.de/rathaus/service/_organisationseinheit.php?id=10363455
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Telefon: 0431 901-2185
Telefax: 0431 901-62181

Wichtige Informationen zur Beantragung in Kiel

Wenn Sie den kleinen Waffenschein über den einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein beantragen, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Beantragung in Kiel

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Kiel

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 60€, für den normalen Waffenschein 150€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Kiel

Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr
Donnerstag außerdem von 14:00 – 16:00Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Kiel

Antrag für den kleinen Waffenschein
Antrag für die Waffenbesitzkarte

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