Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Hildburghausen.
Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Hildburghausen
In Hildburghausen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .
Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://www.landkreis-hildburghausen.de/index.phtml?mNavID=1.100&sNavID=328.303&La=1
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
www.landkreis-hildburghausen.de
Tel.: 03685/445 0
Fax: 03685/445 501
Email: poststelle@lrahbn.thueringen.de
Ansprechpartner
Frau Andrea Engelbert
Ordnungsamt
Amtsleiter
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Telefon:
03685/445-310
Fax:
03685/445-501
E-Mail:
engelb@lrahbn.thueringen.de
Raum:
1.06
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Wichtige Informationen zur Beantragung in Hildburghausen
Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.
Voraussetzungen für die Beantragung in Hildburghausen
Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis.
Die Zuverlässigkeit wird durch die Dienststelle überprüft. Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung von einer staatl. anerkannten Sachkundekommission erforderlich. Ein Bedürfnis kann nur dann vorliegen, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr gefährdet ist als die Allgemeinheit.
Kosten für die Beantragung in Hildburghausen
Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Hildburghausen
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 11.30 Uhr
Wichtige Dokumente für die Beantragung in Hildburghausen
Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis
Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein