Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Herzogtum Lauenburg.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Herzogtum Lauenburg

Im Herzogtum Lauenburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Fachdienst für Ordnung.


Fachdienst Ordnung Herzogtum Lauenburg
http://mobil.kreis-rz.de/Home/Dienstleistungen/index.phtml?object=tx%7C2119.4.1&ModID=10&FID=1814.156.1&sNavID=2119.5&NavID=2119.5&La=1
Frau Maack
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Telefon: 04541 888-274
Telefax: 04541 888-311

Wichtige Informationen zur Beantragung im Herzogtum Lauenburg

Wenn Sie den kleinen Waffenschein über den einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein beantragen, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Beantragung im Herzogtum Lauenburg

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Herzogtum Lauenburg

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Herzogtum Lauenburg

Montag von 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 – 12.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Herzogtum Lauenburg

Nicht Verfügbar.

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