Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Gütersloh.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Gütersloh

In Gütersloh erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Polizei Gütersloh.


Kreispolizeibehörde Gütersloh
Zentrale Aufgaben
Herzebrocker Str. 142
33334 Gütersloh

Telefon: 05241/869 – 2233
Fax: 05241/869 – 2249

Wichtige Informationen zur Beantragung in Gütersloh

Das Verfahren dauert i.d.R. 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung in Gütersloh

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Gütersloh

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 60€, für den normalen Waffenschein 150€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Gütersloh

Mo-Fr: 08:00-12:00
Do: 14:00-17:30

Weitere Terminvereinbarungen möglich

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Gütersloh

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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