Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Gelsenkirchen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Polizeipräsidium Gelsenkirchen.


Polizeipräsidium
Rathausplatz 4
45894 Gelsenkirchen

Frau Heike Mengede
Polizeipräsidium
Rathausplatz 4
45894 Gelsenkirchen
Telefon 0209 365-4154

Herr Udo Baumeister
Polizeipräsidium
Rathausplatz 4
45894 Gelsenkirchen

Voraussetzungen für die Beantragung in Gelsenkirchen

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Gelsenkirchen

Mo – Do:09:00 – 12:00 und 14:00 – 15:00

Weitere Terminvereinbarungen möglich

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Gelsenkirchen

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

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