Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Frankfurt (Oder).

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Frankfurt (Oder)

In Frankfurt (Oder) erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins über die Polizeidirektion Ost





Waffenrechtliche Genehmigungsbehörden Frankfurt (Oder)

Polizeidirektion Ost
Stabsbereich Waffenrecht
Nuhnenstr. 40
15234 Frankfurt (Oder)

Sprechzeit
Dienstag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Fax (0335) 561-2409

Ansprechpartner für Waffenbesitzkarten für Jäger, Sportschützen, Schießsportvereine

Frau Horke
Tel. (0335) 561 2411
carola.horke@polizei.brandenburg.de

Ansprechpartner für Schießerlaubnisse, Schießstätten, Waffenbesitzkarten (außer Jäger, Sportschützen, Schießsportvereine), Waffenhändler, Waffensammler, Waffenscheine für das Bewachungsgewerbe

Herr Sandner
Tel (03338) 361 2416
Fax: (03338) 361-24092416
detlef.sandner@polizei.brandenburg.de
W.-von-Siemens-Straße 8
16321 Bernau

Wichtige Informationen zur Beantragung in Frankfurt (Oder)

Unter dem Umgang mit einer Waffe versteht man wenn jemanden der diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Für diesen Umgang wird laut des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ein Waffenschein benötigt.

Voraussetzungen für die Beantragung in Frankfurt (Oder)

Um einen Waffenschein zu bekommen und in der Öffentlichkeit somit eine Waffe führen zu dürfen müssen strenge Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

-Mindestalter von 18 Jahren
-Notwendigkeit zum Führen einer Waffe bestehen (trifft auf privatpersonen in Deutschland kaum zu)
-einwandfreies Führungszeugnis
-soziale und persönliche Unauffälligkeit
-selbstverständlich auch die geistige und emotionale Gesundheit des Antragstellers
-Sachkundeprüfung muss abgelegt werden
-Privathaftpflicht (Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro muss bestehen)

Kosten des Waffenscheins in Frankfurt (Oder)

Grundlage für den Erwerb eines Waffenscheines ist die mindestens 18 malige Teilnahme am Schießsport in einem Schützenverein, dies muss man sich in einem vom Schützen zu führenden Schiessbuch von der Standaufsicht nach jedem Schießen bescheinigen lassen.
Sie müssen hierfür Mitglied in einem Schützenverein werden.
Ein Erwachsener muss dabei mit mindestens 160,– Jahresbeitrag rechnen.
Alternativ kann man jedoch auch zunächst als Gastschütze zur Probe schiessen.
Die Teilnahmekosten betragen pro Termin circa fünfzehn Euro (Gastschützenbeitrag inklusive Versicherung) dazu kommt die Munition, die knapp zwanzig Euro beträgt.

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

Polizeidirektion Ost

Stabsbereich Waffenrecht
Nuhnenstr. 40
15234 Frankfurt (Oder)

Sprechzeiten
Dienstag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
Fax (0335) 561-2409

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Frankfurt (Oder)

Antragsformular Frankfurt (Oder)

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