Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Frankfurt a.M..

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Frankfurt a.M.

In Frankfurt a.M. erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Ordnungsamt für Waffenrecht.


Allgemeine Gefahrenabwehr, Waffenangelegenheiten
Ordnungsamt
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main

Wichtige Informationen zur Beantragung in Frankfurt a.M.

In Frankfurt kann man nur den kleinen Waffenschein beantragen.

Voraussetzungen für die Beantragung in Frankfurt a.M.

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten des Waffenscheins in Frankfurt a.M.

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 50€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Frankfurt a.M.

Mo: 08:00 – 13:00
Mi: 7:30 – 15:00
Do: 13:00 – 18:00
Fr: 07:30 – 12:00

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Frankfurt a.M.

Antrag zur Erteilung des kleinen Waffenscheines
https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/1335/Antrag_KWS_Stand_18_01_2016.pdf

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