Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Flensburg.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Flensburg

In Flensburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Ordnungsverwaltung.


Ordnungsverwaltung Flensburg:
http://www.flensburg.de/index.php?object=tx%7c2306.2&ModID=10&FID=2306.867.1&ort=2306.1
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Telefon: 0461 85-0
Telefax: 0461 85-2992

Wichtige Informationen zur Beantragung in Flensburg

Wenn Sie den kleinen Waffenschein über den einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein beantragen, steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Voraussetzungen für die Beantragung in Flensburg

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Flensburg

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 60€, für den normalen Waffenschein 150€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Flensburg

Montag, Mittwoch, Donnerstag & Freitag von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag außerdem von 14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Flensburg

Antrag für den kleinen Waffenschein
Antrag für die Waffenbesitzkarte

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