Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Erzgebirgskreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Erzgebirgskreis

Im Erzgebirgskreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Ordnungsamt Erzgebirgskreis.


Ordnungsamt Erzgebirgskreis
Steinweg 4
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon 03733 831-5184
Telefax 03733 831-5179
E-Mail ordnungsrecht@kreis-erz.de

Voraussetzungen für die Beantragung im Erzgebirgskreis

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung im Erzgebirgskreis

– Antragsvordruck (Waffenrechtliche Erlaubnis, Antrag)
– Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern: Nationalpass)
– gegebenenfalls: amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis
– Nachweis der besonderen Gefährdung von Leib und Leben
– Nachweis einer Haftpflicht über EUR 1 Million (pauschal für Sach- und Personenschäden)

Kosten für die Beantragung im Erzgebirgskreis

Die Kosten für den Waffenschein betragen 135€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Erzgebirgskreis

Mo, Mi, Fr: 08:00 – 12:00
Di, Do: 08:00 – 18:00

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Erzgebirgskreis

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis und kleinem Waffenschein

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