Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Enzkreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Enzkreis

Im Enzkreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Straßenverkehrs und Ordnungsamt in Pforzheim.


Straßenverkehrs- und Ordnungsamt »
Luisenstr. 32
75172 Pforzheim

Wichtige Informationen zur Beantragung in Enzkreis

Der Kleine Waffenschein wird unbefristet erteilt.

Voraussetzungen für die Beantragung in Bodenseekreis

Für die Erteilung des Kleinen Waffenscheines:

Alter
Vollendung des 18. Lebensjahres
Zuverlässigkeit
Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass Sie nicht vorbestraft sind.
persönliche Eignung
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise Personen nicht, bei denen
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder
psychisch krank sind.

Ein Sachkundenachweis oder ein Nachweis des Bedürfnisses zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe sind nicht erforderlich. Auch wird für diese Waffen keine
Haftpflichtversicherung wie beim „normalen“ Waffenschein gefordert.

Kosten für die Beantragung in Enzkreis

Die Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins ist kostenpflichtig. Die zuständige Behörde teilt Ihnen die Höhe der Kosten auf Anfrage gerne mit.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Enzkreis

Montag: 8:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 – 14:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

Termine auch nach Vereinbarung.

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Enzkreis

Antrag auf Erteilung zur führung von Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen
Merkblatt – Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

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