Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Duisburg.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Duisburg

In Duisburg erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Polizei Duisburg


Polizeipräsidium Duisburg
Zentrale Aufgaben
Sachgebiet ZA 12
Ulmenstraße 32
47226 Duisburg

Wichtige Informationen zur Beantragung in Duisburg

Das Antragsverfahren dauert rund 3 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung in Duisburg

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung in Duisburg

Die Kosten für den kleinen Waffenschein betragen 60€.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Duisburg

Mo: 09:00 – 12:00
Mi: 12:00 – 15:00

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Duisburg

1. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe – Kleiner Waffenschein.

2. Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Erben.

3. Antrag auf Erteilen/Verlängerung/Eintrag v. Waffen eines Europäischen Feuerwaffenpasses.

4. Anzeige über Austragung, Erwerb, Überlassen von Schusswaffen.

5. Merkblatt – Kleiner Waffenschein


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