Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Bonn.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Bonn

In Bonn erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Polizei Bonn.


Dezernat 12
Telefon: 0228 15-0
Fax: 0228 15-1238
E-Mail: ZA12.Bonn@polizei.nrw.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in Bonn

Wer eine Schusswaffe erwerben besitzen will, benötigt grundsätzlich eine vorherige Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Kreispolizeibehörde. Diese Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt.

Voraussetzungen für die Beantragung in Bonn

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Bonn

Mo: 13:30 – 16:00
Mo-Fr: 08:30 – 11:30

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Bonn

Antrag waffenrechtlicher Erlaubnisse
Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen
Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen
Antragsformular Erbwaffen
Antragsformular EFP (Europäischer Feuerwaffenpass)
Antragsformular kleiner Waffenschein
Vordruck Verzichtserklärung
Anzeige über den Verlust einer Waffe
Merkblatt kleiner Waffenschein

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