Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Böblingen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Bötlingen

In Bötlingen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der örtlichen Polizeibehörde.


Hausanschrift
Talstraße 50
71034 Böblingen

Zur elektronischen Fahrplanauskunft
Telefon
07031 13-2500
Fax
07031 13-2514
E-Mail
Boeblingen.PRev@polizei.bwl.de

homepage: Polizeirevier Böblingen

Wichtige Informationen zur Beantragung in Böblingen

Informationen zum Umgang mit Waffen

Voraussetzungen für die Beantragung in Böblingen

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein

-Vollendung des 18. Lebensjahres
-waffenrechtliche Zuverlässigkeit
-persönliche Eignung

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird von der Waffenbehörde vor Erteilung der Erlaubnis umfangreich und in der Folgezeit im Abstand von drei Jahren ebenfalls geprüft.
Ergibt eine Folgeprüfung, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder die persönliche Eignung nicht mehr vorliegt, wird der Kleine Waffenschein widerrufen; unter besonderen Voraussetzungen kann auch der jegliche Besitz selbst von Schreckschuss, Reizstoffoder Signalwaffen verboten werden

Kosten des Waffenscheins in Böblingen

Die Kosten sind an der zuständigen Stelle direkt zu erfragen

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Reutlingen

Dokumente
Die verschiedenen Antragsformulare finden sie unten aus der oben genannten Seite

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