Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Bodenseekreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Bodenseekreis

https://www.bodenseekreis.de/ordnung-sicherheit/waffen-sprengstoff.html
Im Bodenseekreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landesratsamt Bodenseekreis und den Kreisstädten Friedrichshafen und Überlingen.


Landratsamt Bodenseekreis
88041 Friedrichshafen
E-Mail: info(at)bodenseekreis.de

Gebäude Glärnischstraße 1-3 (G)
88045 Friedrichshafen

Gebäude Albrechtstraße 77 (Z)
88045 Friedrichshafen

Gebäude Albrechtstraße 75 (A)
88045 Friedrichshafen

Gebäude Albrechtstraße 67 (B)
Bognerhaus
88045 Friedrichshafen

Wichtige Informationen zur Beantragung in Bodenseekreis

Voraussetzungen für die Beantragung in Bodenseekreis

Für die Erteilung eines Waffenscheins gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Außerdem müssen folgende Punkte erfüllt sein:

Vollendung des 18. Lebensjahres
Zuverlässigkeit
Haftpflichtnachweis
Sachkundenachweis

Kosten für die Beantragung in Bodenseekreis

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Bodenseekreis

(sofern nicht anders angegeben)
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14:00 – 17:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Bodenseekreis

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt – Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

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