Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Bochum.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Bochum

In Bochum erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Polizeipräsidium in Bochum.


Link zur Informationsstelle der Polizei Bochum:
https://www.polizei.nrw.de/bochum/artikel__380.html
Polizeipräsidium Bochum
Uhlandstraße 35
44791 Bochum
Telefon: 0234 909-0
Telefax: 0234 909-1111

Wichtige Informationen zur Beantragung in Bochum

Die Bearbeitung ihres Antrags dauert durchschnittlich sechs bis acht Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung in Bochum

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten des Waffenscheins in Bochum

Die Gebühr für den Kleinen Waffenschein beträgt 55 € und für den normalen Waffenschein gibt es leider keine Angaben.

Öffnungszeiten Beantragungsstelle

Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 13.00 bis 16.00 Uhr
Montag und Donnerstag geschlossen

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Bochum

Merkblatt zum Waffengesetz
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz – Seite 1
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz – Seite 2

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