Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Bergstraße.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Bergstraße

In Bergstraße erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
https://www.kreis-bergstrasse.de/index.php

Kreis Bergstrasse
Der Landrat /
Der Kreisausschuss
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim
Telefon: 06252 15 0
Telefax: 06252 15 5435

Ansprechpartner

Herr Eric Pabst
Waffenrecht
Gräffstraße 3
64646 Heppenheim
Telefon:
+49 6252 15 – 5533
Telefax:
+49 6252 15 – 5137
E-Mail an die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter verfassen.
Raum 003, Erdgeschoss

Wichtige Informationen zur Beantragung in Bergstraße

Bearbeitungsfrist 14 Wochen

Voraussetzungen für die Beantragung in Bergstraße

Vollendung des 18. Lebensjahres
körperliche und geistige Eignung
Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit wird durch die Waffenbehörde überprüft
Nachweis der erforderlichen Sachkunde
Nachweis eines Bedürfnisses für den Erwerb und Besitz der beantragten Waffe
Nachweis der sicheren Aufbewahrung der Schusswaffen

Kosten für die Beantragung in Bergstraße

Kleiner Waffenschein 50,– € (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen)

Waffenschein allg. Rahmengebühr 100,00 € bis 300,00 €
Verlängerung Waffenschein allg. Rahmengebühr 80,00 € bis 250,00 €

Alle drei Jahre wird eine Gebühr von zur Zeit 30,00 € für die
Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 Waffengesetz fällig

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Bergstraße

Di: 08:00 – 12:00 |
Mi: 08:00 – 12:00 |
Do: 08:00 – 12:00 | 14:00 – 18:00
Fr: 08:00 – 11:30 |

und nach Vereinbarung

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Bergstraße

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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