Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Berchtesgadener Land.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Berchtesgadener Land

Im Berchtesgadener Land erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt Berchtesgadener Land.


Landratsamt Berchtesgadener Land
https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/sicherheit/waffenrecht/waffenschein/

Salzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall

Ansprechpartner

Frau Helfer
Telefon: 08651 773 321
Telefax: 08651 773 9321

Frau Grill
Telefon: 08651 773 320
Telefax: 8651 773 9320

Wichtige Informationen zur Beantragung im Berchtesgadener Land

Das Verfahren dauert i.d.R 4 Wochen.

Voraussetzungen für die Beantragung im Berchtesgadener Land

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG
– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Kosten für die Beantragung im Berchtesgadener Land

Die genauen Daten der anfallenden Kosten sind nicht bekannt, bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle im Berchtesgadener Land

Montag bis Mittwoch von 8.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Berchtesgadener Land

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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