Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Aachen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Aachen

In Aachen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei der Waffenbehörde Aachen (Polizeipräsidium).


Hier ist die öffentliche Informationsstelle der Aachener Polizei:
https://www.polizei.nrw.de/aachen/artikel__2804.html
Hubert-Wienen-Straße 25
52070 Aachen

Wichtige Informationen zur Beantragung in Aachen

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie ein Formular (siehe unten: Antrag waffenrechtlicher Erlaubnisse) ausfüllen.

Voraussetzungen für die Beantragung in Aachen

Für die Beantragung eines Waffenscheins müssen sie einige Unterlagen vorlegen und diese sind:
– Dieselben Unterlagen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte

– Volljährigkeit
– Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG
– Persönliche Eignung nach § 6 WaffG
– Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang nach § 7
– Bewiesene waffenrechtliche Bedürftigkeit nach § 8 und 14 WaffG

– Einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung
– Sie müssen den zuständigen Personen glaubhaft übermitteln, dass Sie mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf ihr Leben oder Leib gefährdet sind und deshalb, um diese Gefährdung einzudämmen, eine Schlusswaffe auch außerhalb ihres Besitztums (dazu zählen Ihre Wohnung und/oder ihr eigenes Grundstück) führen müssten.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Aachen

Montags von 7.30 – 15.30 Uhr und Donnerstags von 7.30 – 12.00 Uhr.

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Aachen

Antrag waffenrechtlicher Erlaubnisse
Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen
Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen
Antragsformular Erbwaffen
Antragsformular EFP (Europäischer Feuerwaffenpass)
Antragsformular kleiner Waffenschein
Vordruck Verzichtserklärung
Anzeige über den Verlust einer Waffe
Merkblatt kleiner Waffenschein

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