Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Wartburgkreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Wartburgkreis

In Wartburgkreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
http://www.wartburgkreis.de/

Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen/Thüringen

Telefon:
03601 800

Fax:
03601 801081

Ansprechpartner

Wichtige Informationen zur Beantragung in Wartburgkreis

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Voraussetzungen für die Beantragung inWartburgkreis

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses*,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für „kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Kosten für die Beantragung in Wartburgkreis

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Wartburgkreis

Montags: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstags: 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstags: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Freitags: 09:00 – 12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Wartburgkreis

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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