Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Schwäbisch Hall.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Schwäbisch Hall

In Schwäbisch Hall erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Gewerbeamt.


Gewerbeamt

Gymnasiumstraße 2
74523 Schwäbisch Hall

E-Mail: gewerbeamt@schwaebischhall.de
Ansprechpartner

Abteilungsleiter

Hermann Hoben
Tel: 0791/751-241
Fax: 0791/751-420

Wichtige Informationen zur Beantragung in chwäbischHall

Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

Voraussetzungen für die Beantragung in SchwäbischHall

Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind:

Mindestalter: grundsätzlich 25 Jahre
abweichend davon gelten bestimmte Ausnahmen:
Für die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis gilt ein Mindestalter von 21 Jahren, wenn Sie ein positives amts- oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen können,
Für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte zum sportlichen Schießen mit bestimmten Kleinkaliberwaffen und Flinten gilt für Sie ein Mindestalter von 18 Jahren.
Zuverlässigkeit
Sie dürfen vor allem keine Vorstrafen haben.
persönliche Eignung
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
geschäftsunfähig,
alkoholabhängig oder
psychisch krank sind.
Sachkunde
Den erforderlichen Nachweis der Sachkunde über die wichtigsten waffenrechtlichen Vorschriften und den sicheren Umgang mit Waffen und Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen können Sie durch eine Prüfung beim zuständigen Regierungspräsidium erlangen. In bestimmten Fällen können Sie die Sachkunde auf andere Weise (z.B. durch die Jägerprüfung oder für Sportschützinnen und Sportschützen durch erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Sachkundelehrgang) nachweisen.
Nachweis eines Bedürfnisses
Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) kann sich aus einem besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse ergeben. Ein solches haben vor allem:
Jägerinnen und Jäger
Sportschützinnen und Sportschützen
Waffensammlerinnen und Waffensammler
gefährdete Personen
Personen, die Waffen herstellen oder mit ihnen handeln
Unternehmerinnen und Unternehmer des Bewachungsgewerbes

Kosten für die Beantragung in Schwäbisch Hall

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Schwäbisch Hall

Allgemeine Öffnungszeit
Mo
08:00 – 12:00 Uhr
Di
08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr
Mi
08:00 – 12:00 Uhr
Do
08:00 – 12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr
08:00 – 12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Schwäbisch Hall

ausgefülltes Antragsformular
Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)
möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis

Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Grund Ihres Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz einer Waffe und von der Art der Waffen, für die Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen:

Sportschützinnen und Sportschützen:
Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes über das Bedürfnis und eine mindestens zwölfmonatige schießsportliche Betätigung
Sachkundenachweis
Jägerinnen und Jäger: gültiger Jagdschein
Erbinnen und Erben einer Waffe: Welche Unterlagen Sie im Erbfall vorlegen müssen, erfahren Sie unter „Waffenbesitzkarte im Erbfall“.
Sammlerinnen und Sammler:
Sachkundenachweis
Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung der beabsichtigten Anlegung oder Erweiterung einer Waffensammlung
gefährdete Personen:
Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der Erwerb und Besitz einer Schusswaffe geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern.
Sachkundenachweis

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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