Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Saarfeld-Rudolstadt.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Saarfeld-Rudolstadt

In Saarfeld-Rudolstadt erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
http://www.lra-sm.de/?wpdmpro=kleiner-waffenschein-antrag

Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

Telefon:
03693 485-139

Fax:
03693 485-152

Ansprechpartner

Wichtige Informationen zur Beantragung in Saarfeld-Rudolstadt

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Voraussetzungen für die Beantragung in Saarfeld-Rudolstadt

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses*,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für „kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Kosten für die Beantragung in Saarfeld-Rudolstadt

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Saarfeld-Rudolstadt

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Saarfeld-Rudolstadt

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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