Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins im Ortenaukreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Ortenaukreis


Jagd, Waffen und Sprengstoff
Landratsamt Ortenaukreis
Kronenstraße 29
77652 Offenburg

Waffen- und Sprengstoffrecht, Häusliche Gewalt
Andrea Kiefer Tel. 0781/82-2695 E-Mail: andrea.kiefer@offenburg.de

Wichtige Informationen zur Beantragung im Ortenaukreis

Voraussetzungen für die Beantragung im Ortenaukreis

Grundsätzlich setzt eine waffenrechtliche Erlaubnis voraus, dass:

das 18./21. Lebensjahr vollendet ist,
die erforderliche Zuverlässigkeit vorliegt,
die Person die persönliche Eignung besitzt,
die erforderliche Sachkunde nachgewiesen und
ein Bedürfnis nachgewiesen wurde.

Beim Erwerb von Waffen ist zu unterscheiden zwischen sogenannten „freien“ und „erlaubnispflichtigen“ Waffen. Freie Waffen, wie z.B. Luftdruckwaffen, die mit einem „F“ im Fünfeck versehen sind oder Schreckschusswaffen, die das Zulassungszeichen „PTB“ in einem Kreis tragen, dürfen ab 18 Jahren ohne Erlaubnis erworben werden.
Hinweis:

Erkundigen Sie sich bereits vor Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften des Waffengesetzes. Genaue Auskünfte zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte und anderer waffenrechtlicher Erlaubnisse und für welche Waffen und Munition eine Erlaubnis erforderlich ist, erteilt Ihnen gerne die Waffenbehörde.

Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat.

Kosten für die Beantragung in Ortenaukreis

Die Kosten sind von der Art der Antragstellung abhängig.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Ortenaukreis

Montag bis Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstagnachmittag 13:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Wichtige Dokumente für die Beantragung im Ortenaukreis

Antrag auf Erteilung zur führung von Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen
Merkblatt – Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

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