Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Offenbachkreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Offenbachkreis

In Offenbachkreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
http://www.kreis-offenbach.de/

Fachdienst Öffentliche
Sicherheit und Ordnung – Waffenbehörde
Werner-Hilpert-Straße 1
D-63128 Dietzenbach

Ansprechpartner

Oliver Ehling
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Waffenbehörde
Werner-Hilpert-Straße 1
D-63128 Dietzenbach

Telefon
:
06074/8180-5130
E-Mail:
o.ehling@kreis-offenbach.de
Raum:
4.B.08

Erik Merget
Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Waffenbehörde
Werner-Hilpert-Straße 1
D-63128 Dietzenbach

Telefon:
06074/8180-5133
E-Mail
e.merget@kreis-offenbach.de
Raum
4.B.08

Wichtige Informationen zur Beantragung in Offenbachkreis

.

Voraussetzungen für die Beantragung in Offenbachkreis

Mindestalter 18 Jahre; für den Erwerb und Besitz großkalibriger Waffen durch Sportschützen 21 Jahre

Zuverlässigkeit

Persönliche (körperlich, geistige) Eignung

Sachkunde

Bedürfnis (z. B. als Sportschütze, Jäger, Sammler, etc.)

Kosten für die Beantragung in Offenbachkreis

25,00 bis 210,00 EUR

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Offenbachkreis

Bürgerbüro

Montag 07:30 – 17:00

Dienstag 07:30 – 17:00

Mittwoch 13:00 – 17:00

Donnerstag 07:30 – 17:00

Freitag 07:30 – 13:30

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Offenbachkreis

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