Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Lörrach.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Lörrach

In Lörrach erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei das Ordnungsamt.


Landratsamt
http://www.loerrach.de/de/Rathaus-/-B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerservice/Dienstleistungen-A-Z

Rathaus
Luisenstraße 16
79539 Lörrach

Tel. 0 76 21 / 41 50
Fax. 0 76 21 / 41 53 08
stadt@loerrach.de

Ansprechpartner

Voraussetzungen für die Beantragung in Lörrach

Für die Erteilung eines Waffenscheins gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Außerdem müssen folgende Punkte erfüllt sein:

Gefährdung
Sie müssen wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und
das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums muss geeignet sein, diese Gefährdung zu mindern.
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden

Wichtige Informationen zur Beantragung in Lörrach

Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens drei Jahre. Sie können ihn zweimal um höchstens je drei Jahre verlängern lassen.

Der Geltungsbereich des Waffenscheins wird auf bestimmte Anlässe oder Gebiete beschränkt.
Ausnahme: Sie können eine darüber hinausgehende Notwendigkeit nachweisen.

Kosten für die Beantragung in Lörrach

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Lörrach

Fachbereich Bürgerdienste, Ausländerangelegenheiten im 3. Obergeschoss
Montag – Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 15:00 – 19:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Lörrach

Antrag auf Erteilung eines Waffenscheines

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