Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Ilmkreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Ilmkreis

In Ilmkreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://www.ilm-kreis.de/index.phtml?NavID=1582.296&La=1

Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-0

Fax:
03628 738-111

E-Mail:
landratsamt@ilm-kreis.de

Internet:
www.ilm-kreis.de

Ansprechpartner

Herr P. Griep
Verkehrs-, Gewerbe- und Ordnungsamt
Sachbearbeiter Waffenbehörde
Schloßplatz 2 a
99310 Arnstadt
Telefon:
03628 738-563

E-Mail:
vgo@ilm-kreis.de

Raum:
34

Wichtige Informationen zur Beantragung in Ilmkreis

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Voraussetzungen für die Beantragung in Ilmkreis

Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis.
Die Zuverlässigkeit wird durch die Dienststelle überprüft. Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung von einer staatl. anerkannten Sachkundekommission erforderlich. Ein Bedürfnis kann nur dann vorliegen, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr gefährdet ist als die Allgemeinheit.

Kosten für die Beantragung in Ilmkreis

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Ilmkreis

Dienstag:
8:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstag:
8:30 Uhr – 11:30 Uhr und 13:00 Uhr – 14:30 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Ilmkreis

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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