Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Harz.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Harz

In Harz erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
http://www.kreis-hz.de/de/buergerservice.html

Landkreis Harz
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt

Tel: 03941 5970-0
Fax: 03941 5970-4333
E-Mail: info@kreis-hz.de
www.kreis-hz.de

Ansprechpartner

Sie möchten eine WBK, einen kleinen Waffenschein, eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen oder Sie haben Fragen zu dem Bearbeitungsstand solcher Anträge, dann wenden Sie sich bitte an Frau Graf-Jordan

Tel.: 03941 5970-4406

FAX: 03941 5970-4160

E-Mail: ordnungsamt@kreis-hz.de

Wichtige Informationen zur Beantragung in Harz

Voraussetzungen für die Beantragung in Harz

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses,*
Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für „Kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich.

Kosten für die Beantragung in Harz

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle. Sie betragen jedoch nicht mehr als die Kosten des tatsächlichen Verwaltungsaufwands.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Harz

Mo: 08:30 – 12:00 Uhr

Di: 08:30 – 12:00 Uhr

13:00 – 16:00 Uhr
Do:
08:30 – 12:00 Uhr

14:00 – 18:00 Uhr
Fr:
08:30 – 12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Harz

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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