Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Greiz.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Greiz

In Greiz erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://www.landkreis-greiz.de/

Dr.-Rathenau-Platz 11
07971 Greiz

Telefon:
03661 876-0

Fax:
03661 876-222

Ansprechpartner

Wichtige Informationen zur Beantragung in Greiz

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Voraussetzungen für die Beantragung in Greiz

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses*,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für „kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Kosten für die Beantragung in Greiz

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Greiz

Montag 09:00-12:00 Uhr Dienstag 13:00-17:00 Uhr Mittwoch 09:00-12:00 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Greiz

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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