Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Gotha.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Gotha

In Gotha erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://eisenach.de/Buergerservice.137.0.html

18.-März-Straße 50
99867 Gotha

Telefon:
03621 214-501

Fax:
03621 214-599

Ansprechpartner

Wichtige Informationen zur Beantragung in Gotha

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Voraussetzungen für die Beantragung in Gotha

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses*,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für „kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Kosten für die Beantragung in Gotha

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Gotha

Montag 09:00-12:00 Uhr Dienstag 13:00-17:00 Uhr Mittwoch 09:00-12:00 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Gotha

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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