Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Eisenach.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Eisenach

In Eisenach erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung .


Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
http://eisenach.de/Buergerservice.137.0.html

Markt 2
99817 Eisenach

Telefon:
03691 670-309

Fax:
03691 670-930

Ansprechpartner

Wichtige Informationen zur Beantragung in Eisenach

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Voraussetzungen für die Beantragung in Eisenach

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses*,
Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für „kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Kosten für die Beantragung in Eisenach

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Eisenach

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung 09:00 – 12:00 Uhr – Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 14:00 – 15:30 Uhr – Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr – Donnerstag Unser Bürgerbüro ist für Sie da: 07:00 – 18:00 Uhr – Montag, Dienstag, Donnerstag 07:00 – 13:00 Uhr – Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr – Freitag 09:00 – 12:00 Uhr – Samstag

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Eisenach

Personalausweis/ Reisepass
Versicherungsnachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines
Merkblatt zum kleinen Waffenschein

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