Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Börde.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Börde

In Börde erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
http://www.boerdekreis.de/index_615.html

Landkreis Börde – Fachdienst Recht, Ordnung und Kommunalaufsicht – Sachgebiet Ordnung und Sicherheit
Besucheradresse:
Farsleber Straße 19
39326 Wolmirstedt

Gerikestraße 104
39340 Haldensleben
(Bemerkung: rollstuhlgerecht und Aufzug vorhanden)

Triftstraße 10
39387 Oschersleben (Bode)

Tel: 03904 7240-4241

Fax: 03904 7240-4291

ordnung-sicherheit@boerdekreis.de

Ansprechpartner

Frau Ilona Budna

Wichtige Informationen zur Beantragung in Börde

Voraussetzungen für die Beantragung in Börde

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses,*
Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für „Kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich.

Kosten für die Beantragung in Börde

Die Erteilung eines Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle. Sie betragen jedoch nicht mehr als die Kosten des tatsächlichen Verwaltungsaufwands.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Börde

Wolmirstedt:
Dienstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 11.30 Uhr

Oschersleben:
Waffenbehörde:
14-tägig (ungerade Wochen)
dienstags 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Börde

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