Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Hochtaunuskreis.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Hochtaunuskreis

In Hochtaunuskreis erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Landratsamt .


Landratsamt
http://www.hochtaunuskreis.de/

Erdgeschoss Landratsamt

Haupteingang Turm 3

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Ansprechpartner

Svetlana Deibel

Tel: 06172 999 – 4834

Fax: 06172 999 – 9824

Carsten Scherf

Tel: 06172 999 – 4833

Fax: 06172 999 – 9824

Wichtige Informationen zur Beantragung in Hochtaunuskreis

. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 12 Wochen gerechnet werden. Sie werden von uns schriftlich, telefonisch oder via E-Mail informiert.

Voraussetzungen für die Beantragung in Hochtaunuskreis

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

Volljährigkeit (18 Jahre),
Zuverlässigkeit,
Persönliche Eignung,
Nachweis eines Bedürfnisses,*
Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für „kleinen“ Waffenschein nicht erforderlich.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.

Kosten für die Beantragung in Hochtaunuskreis

Erteilung eines kleinen Waffenscheins € 50,00

Ablehnung aufgrund fehlender Zuverlässigkeit € 35,00

Turnusgemäße Zuverlässigkeitsprüfung € 30,00

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Hochtaunuskreis

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch

von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

und nach Vereinbarung

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Hochtaunuskreis

Antrag auf Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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