Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Freudenstadt.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Freudenstadt

In Freudenstadt erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei das Ordnungsamt.


Ordnungsamt
http://www.landkreis-emmendingen.de/index.phtml?object=tx%7C1406.4972.1&ModID=10&FID=1406.90.1&sNavID=1406.61&La=1&ort=

Ordnungsamt
Adolf-Sexauer-Straße
79312 Emmendingen

Telefon: 07641/451-8100
Fax: 07641/451-8199
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-emmendingen.de

Ansprechpartner

Frau
Petra Finkbeiner
Tel. 07441 890-824
Fax. 07441 890-839
Zimmer 2.19

Technisches Rathaus
Marktplatz 64
72250 Freudenstadt
Stadtteil: Kernstadt Freudenstadt
petra.finkbeiner@freudenstadt.de

Herr
Thomas Ziefle
Tel. 07441 890-819
Fax. 07441 890-839
2.18

Technisches Rathaus
Marktplatz 64
72250 Freudenstadt
Stadtteil: Kernstadt Freudenstadt
thomas.ziefle@freudenstadt.de

Voraussetzungen für die Beantragung in Freudenstadt

Für die Erteilung eines Waffenscheins gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Außerdem müssen folgende Punkte erfüllt sein:

Gefährdung
Sie müssen wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und
das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums muss geeignet sein, diese Gefährdung zu mindern.
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden

Wichtige Informationen zur Beantragung in Freudenstadt

Den Waffenschein erhalten Sie für höchstens drei Jahre. Sie können ihn zweimal um höchstens je drei Jahre verlängern lassen.

Der Geltungsbereich des Waffenscheins wird auf bestimmte Anlässe oder Gebiete beschränkt.
Ausnahme: Sie können eine darüber hinausgehende Notwendigkeit nachweisen.

Kosten für die Beantragung in Freudenstadt

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Freudenstadt

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Freudenstadt

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

Für die Erteilung eines Waffenscheins müssen Sie dieselben Unterlagen vorlegen wie für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Zusätzlich:

Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass das Führen von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (z.B. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes) geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern
Nachweis über den Abschluss der Haftpflichtversicherung

Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

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