Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Rastatt.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Rastatt

In Rastatterfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei das Landratsamt.


Landratsamt
http://www.landkreis-rastatt.de/,Lde/Erteilung+eines+Waffenscheines.html

Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
E-Mail amt41@landkreis-rastatt.de
Telefon 07222 381-4100
Fax 07222 381-4199

Ansprechpartner

Uwe Frey

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Waffen, Sprengstoff, Versammlung, Fischerei und Jagd)
E-Mail waffenrecht@landkreis-rastatt.de
Telefon 07222 381-4128
Fax 07222 381-4199
Gebäude: Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum: B4.07

Voraussetzungen für die Beantragung in Rastatt

Sachkunde nachgewiesen
Bedürfnis nachgewiesen
Zuverlässigkeit nachgewiesen
Nachweis des Versicherungsschutzes
Nachweis von Aufträgen

Wichtige Informationen zur Beantragung in Rastatt

Eine Erlaubnis zum Führen von (bestimmten) Schusswaffen erhalten Sie höchstens für die Dauer von drei Jahren.

Die Geltungsdauer kann jeweils um längstens drei Jahre verlängert werden. Können Sie nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachweisen, wird die Geltungsdauer kürzer bemessen.

Der Geltungsbereich des Waffenscheins wird auf bestimmte Anlässe oder Gebiete beschränkt, wenn Sie ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachweisen können.

Kosten für die Beantragung in Rastatt

155,00 Euro Ausstellung Waffenschein für gefährdete Person
285,00 Euro Ausstellung Waffenschein für Bewachungsunternehmer
155,00 Euro Verlängerung Gültigkeit Waffenschein für gefährdete Person
230,00 Euro Verlängerung Gültigkeit Waffenschein für Bewachungsunternehmer

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Rastatt

Freitag 07:30–13:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
Montag 07:30–17:00
Dienstag 07:30–17:00
Mittwoch 07:30–17:00
Donnerstag 07:30–17:00

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Rastatt

Antrag
Nachweis über das Vorliegen von Aufträgen
Haftpflichtversicherung über 1.000.000,00 Euro pauschal Personen- und Sachschäden

120000 – Antrag auf Erteilung eines Waffenscheines

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