Nachfolgend erhalten Sie die Adresse für die Beantragung eines Waffenscheins in Tuttlingen.

Zuständige Einrichtungen für die Waffenschein Beantragung Tuttlingen

In Tuttlingen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Ordnungsamt.


Ordnungsamt

Ordnungsamt »
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen

Ansprechpartner

Frau Jana Bisser »
Ordnungsamt
Jagdrecht
Waffen-Sprengstoffwesen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen

Wichtige Informationen zur Beantragung in Tuttlingen

Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe erhalten Sie für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

Voraussetzungen für die Beantragung in Tuttlingen

Mindestalter von 18 Jahren, körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis.
Ausnahme: Bei Erben werden keine Sachkunde- und Bedürfnisnachweise gefordert.
Die Zuverlässigkeit wird durch das Landratsamt überprüft. Nachweise der Sachkunde und des Bedürfnisses sind selbst zu erbringen.
• Sportschützen: Nachweis des übergeordneten Schießsportverbandes über die mindestens einjährige Mitgliedschaft sowie regelmäßige schießsportliche Betätigung, Bescheinigung über die Sachkunde
• Jäger: Gültiger Jagdschein
• Erben: Erbnachweis (Testament, Erbschein), ggf. Verzichtserklärungen weiterer Erben, Waffenbesitzkarte(n) des/der Verstorbenen
• Sammler: Sachkundenachweis, Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten.

Kosten für die Beantragung in Tuttlingen

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Öffnungszeiten der Beantragungsstelle in Tuttlingen

Allgemeine Öffnungszeit
Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag 7:30 bis 13:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr und Freitag 7:30 bis 12:00 Uhr

Wichtige Dokumente für die Beantragung in Tuttlingen

Waffenbesitzkarte, in der die einzutragende Schusswaffe registriert ist
1 Passfoto aus neuester Zeit

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