Samstag, 6. Januar, 2018  Aus dem Bereich: Thema Waffen

Polizei MV quizzt mit seinen Usern

Welche ist echt? (Polizei MV/Facebook)

„Die Polizei ist Dein Freund und Helfer“ – so heißt ein Sprichwort. Während die Polizei lange irgendwie unnahbar war, ist sie in Social-Media-Zeiten auch mal für einen Spaß oder ein kleines Quiz zu haben.

Hätten Sie es gewusst?

Heute haben wir ein kleines Quiz für Euch vorbereitet: Die drei Waffen auf dem Foto sehen sich alle täuschend ähnlich, aber nur eine von ihnen ist eine echte Schusswaffe. Erkennt ihr sie?„, so stieg die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern in ihr Quiz ein.

Dazu wurde ein Foto von drei Pistolen gepostet, welche sich alle zum Verwechseln ähnlich sehen. Rund 1.869 gingen ein, 176 Mal wurde das Foto auf dem sozialen Netzwerk geteilt. Am Ende folgte natürlich auch die Auflösung.

Die obere Waffe ist eine Softair, die mittlere Waffe eine SRS-Waffe und bei der ganz unten handelt es sich um eine echte Schusswaffe.

Kleine Waffenkunde

Dazu folgte auch gleich noch eine kleine Info:

Die echte Schusswaffe ist unten zu sehen. Für den Erwerb und Besitz solcher Waffen sind ein Bedürfnis (z.B. als Sportschütze, Jäger, Sammler) sowie eine Erlaubnis (die sogenannte Waffenbesitzkarte, kurz WBK) erforderlich. Zum Führen, also für die Mitnahme der Waffe außerhalb des eigenen Grundstücks bzw. Wohnraums, wird ein Waffenschein benötigt.

Die obere Waffe ist eine Softair- oder auch Airsoft-Waffe und somit den sogenannten Anscheinswaffen zuzuordnen. Hier muss die anfängliche Bewegungsenergie der Geschosse unterhalb von 0,5 Joule liegen. Der Besitz und Umgang sind ohne Altersbeschränkung in Deutschland gestattet. Das Führen dieser Anscheinswaffen stellt jedoch eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bei der mittleren Waffe handelt es sich um eine sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe (kurz: SRS-Waffe) zum Verschießen von Kartuschenmunition (umgangssprachlich auch als Platzpatronen bekannt). Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubnisfrei gestattet. Zum Führen einer SRS-Waffe ist jedoch ein kleiner Waffenschein notwendig. Das Führen ohne kleinen Waffenschein stellt eine Straftat dar.

Was sollte das Ganze?

Dieses kleine Waffenquiz war aber nicht nur ein kleiner Zeitvertreib, auch wenn man es vermuten könnte.

In Zeiten, in denen die Polizei immer wieder kritisiert wird und innerhalb von Sekunden abgewogen werden muss, ob eine echte Gefahr von einer gezogenen Waffe ausgeht, muss für das Thema sensibilisiert werden.

Nachahmende Waffen werden immer besser und sehen damit echter aus. Das wird zu einer zunehmenden (Entscheidungs)gefahr für Polizisten. Allerdings auch für diejenigen, die diese Waffen (in welcher Form auch immer) mit sich tragen.

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