Dienstag, 31. Januar, 2017  Aus dem Bereich: News, News Bundesweit

Waffengesetz-Änderung: Strafe für illegalen Erwerb und Besitz wird abgemildert

Waffengesetz

Bisher wurde der illegale Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition mit einer empfindlichen Strafe geahndet. Teilweise zu Unrecht, wie die Betroffenen empfanden. Ob das der ausschlaggebende Grund für die aktuelle Waffengesetz-Änderung ist, ist fraglich. Fakt ist, dass das Kabinett entsprechende Veränderungen vornahm und nun bekannt gab.

Wer von Ihnen derzeit eine illegal erworbene Waffe oder ebenso erworbene Munition zu Hause hat, bekommt vom Staat eine zweite Chance. Nachdem die Waffengesetz-Änderung in Kraft tritt, haben Sie ein ganzes Jahr die Möglichkeit, diese bei der entsprechenden Behörde oder Polizei abzugeben. Der Clou hierbei ist, dass Sie keine Strafe zu befürchten haben, wenn dem so ist.

Das Ziel hinter der Waffengesetz-Änderung

Manch einer mag sich fragen, was man damit bezwecken will und findet diese „Chance“ nicht besonders gut. Das kann man durchaus verstehen, doch auch die andere Seite sollte beleuchtet werden. Die Bundesregierung hat das Ziel, die Zahl der derzeit sich im Umlauf befindenden illegalen Waffen und illegaler Munition zu verringern. Dies scheint am besten zu funktionieren, wenn man den Besitzern die Möglichkeit lässt, straffrei davon zu kommen.

So mancher hat sich eine Waffe organisiert, weil es „Gründe“ dafür gab, dann aber vielleicht eingesehen, dass das der falsche Weg ist. Diese Menschen könnten sich nun ihrer illegalen Waffen entledigen und damit ein großes Risikopotenzial schmälern.

Extremisten sollen früher erkannt werden

Doch das ist noch nicht alles, auch wenn es noch keinen Gesetzentwurf, sondern bisher nur eine politische Übereinkunft gibt. Gemeint ist damit, Extremisten den Zugang zu Waffen zu erschweren. Dies soll der Verfassungsschutz mit einer Überwachung der Waffenerlaubnis-Antragsteller sichern. In Zukunft, so äußerte sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU), sollen die Einträge im Waffenregister also nicht nur mit den Waffenbesitzern abgeglichen werden, sondern auch mit den Antragsstellern.

Genaueres ist hierzu noch nicht bekannt, denn bisher handelt es sich eben nur um eine große Idee, aber noch keinen fertigen Gesetzentwurf.

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