Donnerstag, 2. Februar, 2017  Aus dem Bereich: Thema Waffen

Waffen und Munition aus einem Nachlass

Waffen und Munition aus Nachlass

Der Tod ist eine Sache, die zum Leben gehört und sehr traurig ist. Dennoch gibt es viele Dinge zu regeln, wenn jemand verstirbt. So beispielsweise auch den Nachlass, in dem nicht selten Waffen und Munition auftauchen, von denen Sie bis zu diesem Zeitpunkt nichts gewusst haben. Viele fragen sich, wie sie in einer solchen Situation richtig reagieren. Alles richtig zu machen, ist genauso leicht, wie alles falsch zu machen.

Das sagt das Waffengesetz

Die meisten Menschen verfügen nicht über die Berechtigung, Waffen und Munition zu führen oder zu besitzen. In einem solchen Fall dürfen Sie diese nicht einfach einpacken, nach Hause bringen und dort aufbewahren. Genauso wenig ist es Ihnen gestattet, sie vom Fundort zum Beispiel zur nächsten Polizeiwache zu bringen. Damit will man Sie und andere Menschen schützen, denn selbst Waffenkennern ist es meist nicht möglich, den Zustand einer Waffe auf den ersten Blick zu erkennen. Laien können dies noch viel weniger, vor allem, wenn es um die Art und die Handhabung der Waffe geht.
Sollten Sie es dennoch versuchen – sei der Wille auch noch so gut – und werden von der Polizei angehalten und kontrolliert, kann dies zu großen Problemen führen. Wenn Sie eine Waffe oder Munition bei sich tragen, für dessen Führen und Haltung Sie keine Erlaubnis besitzen, droht Ihnen ein Ermittlungsverfahren wegen eines Waffengesetz-Verstoßes.

Informieren Sie die Polizei

Finden Sie als Erbe oder jemand anderes, wie z. B. als Mitarbeiter einer Haushaltsauflösungsfirma Waffen und/oder Munition, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen. Diese wird Ihnen sachkundigen Kollegen schicken, die sich um die Fundsachen im Rahmen der Waffengesetzbestimmungen kümmern. Die gefundenen Waffen oder die Munition werden dann ordnungsgemäß verwahrt. Anschließend wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen.
Wählen Sie diesen Weg, um ein mögliches Risiko vor Verletzungen oder strafrechtlichen Konsequenzen zu vermeiden.

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