Freitag, 12. Januar, 2018  Aus dem Bereich: Thema Waffen

BVerfG: Auto ist keine Waffe

Auto ist keine Waffe (Free-Photos/pixabay)

Was ist eine Waffe? Laut der Definition ist eine Waffe ein Gegenstand, welcher dazu dient oder geeignet ist, Mensch und/oder Tier physisch und/oder psychisch außer Gefecht zu setzen. Im Großen und Ganzen sind wir uns im Klaren darüber, was eine Waffe ist bzw. zu einer werden kann. Das Bundesverfassungsgericht musste sich nun aber mit der Frage beschäftigen, ob ein Auto auch unter die Definition einer Waffe fällt.

Wie kam es zu der Entscheidung?

Die Frage, ob ein Auto als Waffe anzusehen ist, kam aufgrund § 113 Abs. 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall) auf. In dem Fall handelte es sich um einen Mann, der in eine Polizeikontrolle geriet und leicht angetrunken war.

Einer der Polizisten lehnte sich mit dem Oberkörper in den Wagen, woraufhin der Mann sein Fahrzeug mit Vollgas zum Fahren brachte – um der rechtmäßigen Kontrolle zu entgehen. Zwar hat der Beamte keine Verletzungen erlitten, wurde aber einige Meter mitgezogen worden.

Er wehrte sich gegen das Urteil und legte eine Verfassungsbeschwerde ein. Er bekam vom Verfassungsgericht recht, da ihn dies in seinen Grundrechten beschnitt. Mithilfe der Strafschärfungsvorschrift des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB bekam er eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten auferlegt, weil das Auto zu einer Waffe umfunktioniert wurde.

Begründung des Urteils

Grundsätzlich wird den Richtern ein gewisser Interpretationsfreiraum gelassen, um die Gesetze auf den jeweiligen Fall anpassen zu können. In diesem Fall sei das allerdings in einem solchen Ausmaß passiert, das der Gesetzestext nötig sei, um dem Verurteilten das eigentliche Fehlverhalten anklagen zu können.

Zudem könne das Auto nicht als Waffe im Sinne des Strafgesetzbuchs deklariert werden. Waffen seien zwar so etwas wie Gewehre oder Gegenstände, die man zu einer Waffe umfunktionieren kann, aber ein Auto falle nicht darunter, weil es den Zweck erfüllt, von A nach B zu kommen und nicht, Menschen, Tiere oder Gegenständen Schaden zuzufügen.

 

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