Mittwoch, 8. September, 2021  Aus dem Bereich: News

Amnestie beendet: Jetzt drohen Strafen

Waffengesetz-Änderung

Die Amnestie für die aktuellen Änderungen des Waffengesetzes endete kürzlich. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Waffenbesitzer die Möglichkeit, für die Magazine und Waffenteile, die nun unter die neuen Regelungen fallen, ein waffenrechtliches Bedürfnis anzumelden. Wer dies versäumt hat, steht nun vor einem Problem.

Übergangsfrist endete am 31. August 2021

Waffenbesitzer, die die Amnestie nicht wahrgenommen haben – wofür es sehr unterschiedliche Gründe gibt – müssen seit deren Ablauf mit hohen Strafen rechnen. Unter die Waffengesetzänderung fallen bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine:

  • bisher freie Waffenteile, wie z. B. Gehäuse und Verschlussträger
  • „große Magazine“ (Ladekapazität mit mehr als 20 Patronen für
  • Kurz- und 10 Patronen für Langwaffen)
  • mehr als 20 Patronen für Kurzwaffen und 10 Patronen für Langwaffen)
  • halbautomatische Schusswaffen mit fest eingebauten Magazinen (mit
  • Salutwaffen (Ausschließlich zum Abfeuern von Kartuschenmunition
  • umgebaute Waffen)
  • den Schusswaffen gleichgestellte Pfeilabschussgeräte (keine
  • Armbrüste

Alleine in Bayern waren es 200 000 Waffenbesitzer, über eine Millionen legaler Waffen und 78 000 Waffenteile – von denen fallen nun einige im bisherigen Sinne raus und mussten entweder abgegeben oder nachregistriert werden.

Es drohen hohe Strafen

Wer die Übergangsfrist absichtlich oder unabsichtlich verstreichen lassen hat, muss nun mit einer Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren rechnen, wenn er mit einer nicht genehmigten Waffe, einem Waffenteil oder entsprechender Munition erwischt wird .

Sollten Sie die Amnestie nicht eingehalten haben, sollten Sie sich besser freiwillig melden, als das Sie beispielsweise gemeldet oder erwischt werden. In solchen Fällen kann die Strafe milder ausfallen. Am besten konsultieren Sie einen Fachanwalt, um sich die entsprechende Beratung zu holen.

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