Verlängerung des Jagdscheins

Die erneute Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheins ist dann notwendig, wenn Ihrer abgelaufen ist. Wann dies der Fall ist, hängt davon ab, ob Sie bei der letzten Beantragung einen Tages- oder Jahresjagdschein beantragt haben. Dies kann also nach einem Tag, zwei Wochen bzw. ein, zwei oder drei Jahren der Fall sein.

Jagdscheine, ganz gleich in welcher Form bzw. ihre Verlängerung sind wichtig, damit Sie weiterhin Ihr Jagdrecht ausüben dürfen. Es reicht nicht, irgendwann einmal einen besessen zu haben, denn die Bedingungen bzw. Anforderungen, die an Sie gestellt werden, werden nach dem Ablauf Ihres Jagdscheins noch einmal neu überprüft.

Alle Regelungen und Vorschriften, die mit diesem Thema zu tun haben, sind genau im Bundesjagdgesetz (BJagdG) festgehalten.

Voraussetzungen, um den Jagdschein zu erhalten

Die Einzeljagd wird von einer Person betrieben. Manchmal ist auch ein Hund dabei, der den Jäger bei der Durchsuchung des Jagdgebietes unterstützt. Solchen Jagden sind geeignet, um folgende Tiere zu erlegen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
  • Zuverlässigkeit und körperliche Eignung nach dem Waffengesetz (WaffG) (keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder psychische Erkrankungen und Debilität [§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG])
  • Einwandfreies Führungszeugnis

Wo Sie die Verlängerung beantragen können

Die Untere Jagdbehörde ist zuständig, wenn Sie eine Verlängerung für den Erwachsenenjagdschein, Jugendjagdschein, Falknerjagdschein oder Ausländerjagdschein beantragen möchten. Sollten Sie nicht umgezogen sein, können Sie für die erneute Jagdschein-Erteilung wieder dorthin gehen, wo Sie bereits waren.

Das kostet die Verlängerung

Die Kosten für die Verlängerung von einem Tagesjagdschein oder einem Jahresjagdschein für Jugendliche, Erwachsene und Ausländer sind ebenso hoch wie für die Erstausstellung.

Auf unsere Infos aus dem März 2017 geben wir keine Garantie auf die Richtigkeit der Gebührenhöhe.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, empfehlen wir Ihnen, vorher einmal bei der zuständigen Behörde anzufragen.

Jagdscheingebühren (http://www.face.eu/sites/default/files/costs_of_hunting_licences_-_germany.pdf)

Jagdscheingebühren (Quelle: www.face.eu)

Zu den Kosten von 30 bis 200 Euro kommen folgende Gebühren:

  • Ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
  • Eventuell Munition

Wie läuft die Beantragung einer Verlängerung ab?

Beabsichtigen Sie die Verlängerung Ihres Jagdscheins, läuft diese im Grunde nicht viel anders ab, als die Erstbeantragung.

Sie können entweder den für Sie passenden Link aus unserer Liste benutzen und sich das Formular zu Hause herunterladen, ausdrucken und ausfüllen oder Sie gehen direkt zu Ihrer zuständigen Behörde. Dort erhalten Sie das Formular ebenfalls kostenlos. Um Zeit zu sparen, können Sie direkt alle notwendigen Unterlagen mitnehmen und zusammen mit dem ausgefüllten Formular einreichen.

Auch die Wartezeit für die Verlängerung kann je nach Bundesland stark variieren.

Erforderliche Unterlagen

Die Treibjagd, bei der vor allem Hasen und sogenanntes anderes Niederwild gejagt werden, findet auf offenen Flächen statt. Zu der Treibjagd gehört beispielsweise das Kesseltreiben.

Hierbei bilden die Jäger einen Kessel von mindestens einem Kilometer Durchmesser.

  • Personalausweis
  • Aktuelles Passbild
  • Ausgefüllter Antragsvordruck
  • Versicherungsnachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum des Jagdscheines (Mindestdeckungssummen 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)
  • Nachweis über eine in Deutschland erfolgreich abgelegte Jägerprüfung
  • Sofern vorhanden: Teilnahmebescheinigung über kundige Person und/oder Entnahme von Trichinenproben

Sollten Sie nicht aus Deutschland kommen, aber Ihren hier gültigen Jagdschein verlängern wollen, brauchen Sie:

  • Eine Jagdeinladung für einen im Bereich im gelegenen Jagdbezirk
  • Eine Urkunde Ihrer erfolgreichen Jägerprüfung
  • Einen gültigen Jagdschein oder eine gültige Jagdkarte des Heimatlandes
  • Gegebenenfalls Ihr Führungszeugnis oder Ihr Strafregisterauszug Ihres Heimatlandes

Achtung! Kümmern Sie sich rechtzeitig

Um Ihre Verlängerung sollten Sie sich nicht erst dann kümmern, wenn Ihr Schein abläuft.

Denken Sie daran, sich rechtzeitig um die Einreichung der Unterlagen zu kümmern – lieber etwas zu früh, als zu spät, denn die Bearbeitungszeit kann mitunter mehrere Monate in Anspruch nehmen, wenn gerade ein hohes Antragsaufkommen in der Unteren Jagdbehörde vorliegt.

Anfragen zu Ihrer Person werden an folgende Institutionen bzw. Behörden gestellt:

  • Bundeszentralregister
  • Staatsanwaltliches Verfahrensregister
  • Örtliche Meldebehörde
  • Polizei

Wenn Ihr Jagdschein abgelaufen ist, bedeutet das für Sie nicht nur, dass Sie (erst einmal) nicht mehr die Jagd ausüben dürfen, sondern auch, dass der Besitz der Munition illegal wird.

Werden Sie dabei erwischt, kann Ihre persönliche Zuverlässigkeit infrage gestellt werden. Und genau das ist ein wichtiger Punkt, der über die Jagdscheinerteilung entscheidet.

Eine Jagdscheinverlängerung braucht nicht viel Aufwand

Im Grunde ändert sich mit der Verlängerung des Jagdscheins für Sie nichts. Um die Kosten und den Arbeitsaufwand für Sie und die Behörden so gering wie möglich zu halten, empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Antrag genau zu überlegen, wie lange Sie Ihren Schein zum Jagen brauchen könnten.

Die Ausbildungszeit und die damit verbundenen Kosten sowie die Jägerprüfung müssen Sie nicht noch einmal absolvieren bzw. bestehen. Insofern ist die Verlängerung des Jagdscheins schnell über die Bühne gebracht und auch nicht so kostenintensiv wie eine Neubeantragung.

Vergessen Sie allerdings nicht, dass der Jagdschein Ihnen nur gestattet, festgelegte Jagdbezirke bzw. erlaubten Privatbesitz zu nutzen. Außerdem wird auch der verlängerte Jagdschein nur für maximal drei Jagdjahre ausgestellt.

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