Wozu ist man mit einem kleinem Waffenschein berechtigt?

Mit einem kleinen Waffenschein ist das Führen von freien Waffen, welche in § 10, Absatz 4, Satz 4 WaffG festgelegt sind erlaubt. Darunter sind folgende zu verstehen:

-Schreckschusswaffen (Kartuschenlager)
-Reizstoffwaffne (Patronen- oder Kartuschenlager)
-Signalwaffen (Patronen- oder Kartuschenlager oder tragbare Gegenstände)

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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