Wie werden pyrotechnische Gegenstände definiert?

Nach deutschem Recht sind Feuer­werks­körper pyrotech­nische Gegen­stände, welche dem deutschen Spreng­stoffrecht unter­liegen. Die Bundes­anstalt für Materi­al­for­schung und –prüfung (BAM) klassi­fiziert diese in vier unterschiedliche Klassen. Feuer­werks­körper der Klasse 3 und 4 dürfen grund­sätzlich nur von ausge­bildeten Pyrotech­nikern gezündet werden dürfen. Klein­feu­erwerk der Klasse 2 darf jedoch an zwei Tagen im Jahr von jedermann gezündet werden: vom 31. Dezember ab 00:00 Uhr bis zum 1. Januar bis 24:00 Uhr nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Spreng­stoff­gesetz (SprengV). Wunder­kerzen und anderes Kleinst­feu­erwerk zählen zu Klasse 1 und dürfen ohne Geneh­migung das ganze Jahr über verwendet werden.

 

Bitte beachten Sie:
Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

seers cmp badge