Wie verhalten sich als „F“ gekennzeichneten Waffen zu dem Waffenschein?

Grundsätzlich ist es so, dass freie Waffen weder in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden, noch einen Waffenschein benötigen.

Das große „Übel“ dieser sogenannten RAM Waffen ist, die auch Anscheinswaffen sind, dass sie auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar sind. Das bedeutet, dass laut Empfehlung des DSB (Deutscher Schützenbund) besser nicht mit einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit hantiert werden sollte.

Gerade solche, die wie Kriegswaffen aussehen könnten dazu führen, dass Dritte sie mit echten verwechseln und die Polizei rufen. Sollten Sie sich nicht nach den Anweisungen des angerückten SEK-Teams verhalten, sind diese berechtigt, auf Sie zu schießen.

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