Wie ist die Waffengesetzgebung in der Schweiz?

Wer in der Schweiz eine Waffe käuflich erwerben will, muss das 18. Lebensjahr erreicht haben und darf nicht im Strafregister eingetragen sein. Für den Kauf meldepflichtiger Waffen wird vom Gesetz ein schriftlichen Vertrag verlangt, für bewilligungspflichtige Waffen einen Erwerbsschein und für verbotene Waffen eine Ausnahmebewilligung. Zu den meldepflichtigen Waffen gehören unter anderem Handrepetierer für die Jagd, Soft-Air-Waffen und Paintball-Waffen. Bewilligungspflichtig sind z.B. Pistolen und Revolver. Verbotene Waffen sind Seriefeuerwaffen sowie das schwere Maschinengewehr.

 

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